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e-Bike-Regeln und Vorschriften in Europa

Wer seiner Passion des E-Bike-Fahrens auch in den Ferien nachgehen möchte, sollte beachten, dass es im Ausland oft andere Regelungen gelten – besonders bei Helmpflicht oder Ausrüstung (Bsp. Beleuchtung, Rückspiegel) gibt es Unterschiede.
Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich vor dem Aufenthalt über die Vorschriften informieren.

e-Bike-Regeln und Vorschriften in Europa 1

Helmpflicht

Für langsame E-Bikes, wie sie bei E-Bike-tours.ch zum Einsatz kommen, wird in der Schweiz das Tragen eines Helms nur empfohlen. Im Ausland kann es je nach Land Pflicht sein. Für unsere Gruppen gilt allgemein eine Helmtragepflicht.

 

Ausrüstungspflicht für E-Bikes im Ausland

Die obligatorische Ausrüstung sowie die Einteilung in schnelle und langsame E-Bikes variieren von Land zu Land.

Finden Sie hier eine Übersicht der entsprechenden Vorschriften:

bis 25 km/h mit Unterstützung:

  •  Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein
  • Reflektoren: in den Rädern, an den Pedalen, vorne und hinten
  • Licht: bei Dunkelheit oder schlechter Sicht

Ab 25 km/h mit Unterstützung:

  • Motorradhelm empfohlen
  • Führerschein AM (ab 16 Jahre)
  • Kennzeichen
  • Lichter

Bis 25km/h mit Tretunterstützung, weniger als 250 Watt und/oder weniger als 6 km/h ohne Tretunterstützung:

  •  Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich

Bis 20km/h mit und ohne Tretunterstützung, bis 500 Watt:

  • Velohelm empfohlen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Kennzeichen

Bis 25km/h mit und ohne Tretunterstützung, bis 1000 Watt:

  • Motorradhelm
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Kennzeichen

Bis 45km/h mit Tretunterstützung, bis 500 Watt und mehr als 20 km/h ohne Tretunterstützung:

  • Motorradhelm
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Kennzeichen

Bis 45km/h mit und ohne Tretunterstützung, bis 4000 Watt:

  • Motorradhelm
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Kennzeichen

bis 25 km/h mit Unterstützung, bis 250 Watt:

  • Velohelm empfohlen, verpflichtend bis 12 Jahre
  • Kein Führerschein
  • Reflektierende Weste für Nachtfahrten ausserorts und bei schlechter Sicht

Ab 25 km/h mit Unterstützung, mehr als 250 Watt:

  • Motorradhelm empfohlen
  • Führerschein AM (ab 16 Jahre)

bis 25 km/h mit Unterstützung:

  • Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich

ab 25 km/h mit Unterstützung:

  • Motorradhelm
  • Führerschein AM (ab 16 Jahre)
  • Kennzeichen
  • Lichter
  • Rückspiegel links

bis 45 km/h mit Unterstützung, weniger als 300 Watt:

  • Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich

ab 45 km/h mit oder ohne Unterstützung, mehr als 300 Watt:

  • Motorradhelm (Norm ECE 22.05) oder Helm für schnelle E-Bikes (Norm NTA 8776:2016)
  • Führerschein AM (16 Jahre)
  • Nummernschild

bis 25 km/h mit Unterstützung, bis 600 Watt max. Leistung:

  • Velohelm obligatorisch bis 12 Jahre
  • kein Führerschein erforderlich

Ab 25 km/h mit Unterstützung, mehr als 600 Watt:

  • Motorradhelm
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Kennzeichen
  • Lichter

bis 25 km/h mit Unterstützung, bis 250 Watt:

  • Helm obligatorisch bis 14 Jahre
  • Kein Führerschein erforderlich
  • Lichter
  • Fährt ein Kind mit gilt die Promillegrenze von 0.0 ‰
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