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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» sorgfältig zu lesen, denn sie zeigen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir Ihnen gegenüber einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und e-Bike-tours.ch AG kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung (Buchung) zustande. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abschluss der Buchung (massgebend ist das Datum der Reisebestätigung/Faktura), können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Diese Regelung gilt nicht für Buchungen, die weniger als 31 Tage vor der Abreise erfolgen oder für Buchungen, die eine spezielle Rückfrage beim Leistungsträger erfordern (ausser Kontingentbuchungen). Mit der Überweisung Ihrer Anzahlung bestätigen Sie, von den Reisebedingungen Kenntnis genommen zu haben.

1.1. Als Reiseveranstalter verpflichtet sich e-Bike-tours.ch:

Die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung des zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Reiseprospektes/Inserats und der Bestätigung sorgfältig zu erbringen.

1.2. Als Reiseteilnehmer(in) verpflichten Sie sich:

  • den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis sowie die im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen und Buchungsgebühren) zu bezahlen
  • die notwendigen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten.

2. Preise / Buchungsgebühren

Unsere Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise können unserer Ausschreibung entnommen werden. Die Gültigkeit der ausgeschriebenen Preise für die Verlängerungen und die maximale Aufenthaltsdauer können beschränkt werden. Früher publizierte Preise eines Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) werden mit der Neuausgabe des gleichen Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) für neu buchende Kunden ungültig. Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Zusätzlich zum publizierten Preis wird pro Person eine Buchungsgebühr von Fr. 24.- berechnet, höchstens aber Fr. 48.- pro Auftrag.

2.1. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung fällig und der Buchungsstelle umgehend zu entrichten. Sie beträgt 30% des Arrangementpreises. Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Abreise ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss fällig und spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens jedoch vor Abreise.

2.2. Preisänderungen

  • Es ist möglich, dass die in den Prospekten/Inseraten publizierten Preise erhöht werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:
  • bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen)
  • bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer etc.)
  • bei Wechselkursänderungen.

In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten/Inseraten angegebenen Preisen, weiter zu belasten, jedoch spätestens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des publizierten und bestätigten Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten auf eine von uns allenfalls offerierte, andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug erstattet.

3. Sie können Ihre Reise nicht antreten (Annullierung) oder ändern ihren Vertrag

3.1. Annullierung

Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs unter Angabe des Grundes und Beilage bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Zur Deckung des Arbeitsaufwandes wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person erhoben, höchstens jedoch Fr. 200.– pro Auftrag, welcher vom Annullationsschutz nicht gedeckt ist. Nebst der Bearbeitungsgebühr und der Annullationsschutzprämien bezahlen Sie, je nach Datum des Rücktritts vom Vertrag, die folgenden Kosten in Prozenten vom Arrangementpreis:

Tage vor Abreise

  • 30 – 15 Tage 30%
  • 14 – 8 Tage 50%
  • 7 – 0 Tage 80%

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätes Erscheinen am Abflugs- oder Abreiseort oder Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen ungenügender Reisepapiere betragen die Annullationskosten 100%. Für Schiffsreisen, Flug- und Spezialreisen gelten abweichende Annullierungsbedingungen, welche bei der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden bzw. in der Reisebestätigung enthalten sind. Eine nachträgliche Stornierung des Annullationsschutzes ist zudem nicht möglich und die Prämie ist auch im Annullierungsfall geschuldet.

3.2. Ersatzperson

Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, sofern sie die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt.
Bedingungen:

  • Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.
  • Beachtung einer Änderungsfrist von mindestens 2 Werktagen, bei Fernflugreisen zusätzlich unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten.

3.3. Änderung

Für Namensänderungen, Umbuchungen des Reisedatums oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– jedoch höchstens Fr. 200.– pro Auftrag bei Arrangements mit Flugleistung. Für Umbuchungen innerhalb der Annullationsfristen gemäss Abschnitt 3.1. sind ausserdem die prozentualen Annullationskosten geschuldet.

4. Versicherung

Die Prämie des Annullierungskostenschutzes ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen. Sofern Sie nicht privat gegen diese Risiken versichert sind (z.B. ETI Schutzbrief, AXA-Winterthur etc.), ist der Abschluss eines Annullationsschutzes obligatorisch. Der Annullierungsschutz kostet je nach Arrangementpreis zwischen Fr. 29.– und Fr. 89.– pro Person. Alle unsere Reiseteilnehmer erhalten Gratis von uns den ERV SOS-Schutz für Reisezwischenfälle.

4.1. Annullierungschutz – Gedeckte Ereignisse

Die unter dem Annullierungsschutz gedeckte Person oder der gleichzeitig gebuchte Reisebegleiter, sofern diese/r die Reise alleine antreten müsste, 

  • erkrankt ernsthaft, leidet an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden, erleidet durch einen Unfall schwere Verletzungen oder stirbt
  • kann die Reise nicht antreten oder muss zurückreisen, weil eine persönlich sehr nahestehende Person oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden leidet, durch einen Unfall schwere Verletzungen erleidet oder stirbt oder weil an Hausrat oder Gebäude der versicherten Person oder des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters ein grosser Schaden entstanden ist und die Anwesenheit der versicherten Person bzw. des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters zu Hause oder am Arbeitsplatz deshalb erforderlich ist

4.2. Kein Anspruch auf Leistungen des Annullationsschutzes besteht:

4.2.1. Für Ereignisse, die bei Abschluss des Annullationsschutzes bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind oder erkennbar waren.

4.2.2. Schäden und Ereignisse als Folge einer behördlichen Verfügung, einer strafbaren Handlung, von Teilnahme an gewagten Handlungen mit besonderen Risiken, von Trunkenheit, Drogen- und Arzneimittelmissbrauch, vorsätzlichem/grobfahrlässigem Handeln oder Unterlassen einer versicherten Person.

4.3. Weitere Bestimmungen zum Annullationsschutz:

4.3.1. Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Reise bei Abschluss des Annullationsschutzes in Frage gestellt erscheint, werden die entstehenden versicherten Kosten übernommen, wenn die Reise wegen schwerer, akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person in einem solchen Fall als Folge einer chronischen Krankheit unerwartet stirbt. Nicht gedeckt sind Schäden, die entstehen, wenn die versicherte Person die vorgeschriebenen minimalen Eincheckzeiten missachten und dadurch die Reise nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden kann.

4.3.2 Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist e-Bike-tours.ch AG sofort zu informieren und die erforderlichen Beweismittel (Arztattest, amtl. Bescheinigung usw.) zur Verfügung zu stellen.

4.3.3. Heilungskosten (Arzt, Spital) sind nicht gedeckt.

4.4. SOS-Schutz für Reisezwischenfälle

Ihr weltweiter SOS-Schutz für Reisezwischenfälle der ERV, weil Sie besonders unterwegs auf professionelle Hilfe angewiesen sind.

  • Gratis 24-Stunden-Helpline
  • Nottransport an den Wohnort (unlimitierter Versicherungsschutz!)
  • Such- und Bergungsaktion
  • Mobiltelefon- und Kreditkarten-Sperrservice
  • Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise
  • Nicht benützter Anteil des Arrangements bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Spitalbesuch der Angehörigen im Ausland
  • Kostenvorschuss bei Spitalaufenthalt im Ausland

4.5. e-Bike-Versicherung

Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl der e-Bikes der Reiseteilnehmer. Eine Versicherung für selbstmitgebrachte e-Bikes ist deshalb obligatorisch. Falls Sie über keine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei der Buchung eine TCS Velo Versicherung bei uns abschliessen. Diese schützt während eines ganzen Jahres vor Beschädigung oder Diebstahl und enthält weitere attraktive Leistungen.

5. Wir können die Reise nicht Durchführen oder müssen diese vorzeitig abbrechen.

5.1. Mindestbeteiligung/wesentliche Leistungsänderung vor Abreise:

Für alle publizierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zuwenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist das Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.2. Höhere Gewalt und Streiks

  • Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder  Umstände, die aus Sicht des Veranstalters zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann e-Bike-tours.ch AG auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.
  • Muss aus den oben erwähnten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemüht sich e-Bike-tours.ch, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurück zu bringen. e-Bike-tours.ch ist berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6. Haftungsbestimmungen

6.1. Allgemein:

e-Bike-tours.ch haftet Ihnen gegenüber als Reiseveranstalter für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsabschluss. Änderungen bleiben vorbehalten.

6.2. Leistungsausfall/Haftung:

a) aus Verschulden von e-Bike-tours.ch oder des Leistungsträgers: Bei einem Ausfall der vereinbarten Leistung vergütet Ihnen e-Bike-tours.ch den Ausfall oder Mehraufwand, sofern unsere Reiseleitung oder Vertretung an Ort keine gleichwertige Ersatzleistung offerieren konnte. Die Haftung bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

b) ist ein Programmpunkt aufgrund Schliessung oder Ausfalls nicht möglich, bemüht sich e-Bike-tours.ch um möglichst gleichwertigen Ersatz oder erstattet Ihnen die geldwerte Leistung des ausgefallenen Programmpunktes zurück. Die Reise wird dennoch durchgeführt.

c) durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt: e-Bike-tours.ch haftet nicht für Programmänderungen, die auf Flug- oder Busverspätungen, Streiks, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, für die e-Bike-tours.ch nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

d) Unfälle und Erkrankungen: Bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die von e-Bike-tours.ch schuldhaft verursacht wurden, haftet e-Bike-tours.ch für den unmittelbaren Schaden. Haftet e-Bike-tours.ch für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an e-Bike-tours.ch abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

e) Sachschäden: e-Bike-tours.ch haftet im Falle von Verlust, Diebstahl, Vermögensschäden und Sachschäden nur, wenn e-Bike-tours.ch oder die örtliche Vertretung ein Verschulden trifft. Falls eine Haftung besteht, ist die Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehältlich der Haftbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).

f ) Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. e-Bike-tours.ch lehnt dabei jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht e-Bike-tours.ch oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter verantwortlich zeichnen.

g) Versicherungsschutz: Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle verfügen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der Reise entsprechende Reiseversicherungen abzuschliessen, wie z. B. Fahrrad-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder Reisekrankenversicherungen.

h) Für die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich wie auch für die Strassentauglichkeit bei Mitnahme eines eigenen e-Bikes.

i) Fahren mit dem e-Bike ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. e-Bike-tours.ch haftet nicht für durch Velounfälle verursachte Sach- oder Personenschäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

6.3. Beanstandungen/Ersatzansprüche

Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei unserer örtlichen Reiseleitung oder der e-Bike-tours.ch Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung oder, gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthalts wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, so müssen Sie sich Ihre Beanstandung von unserer Reiseleitung oder örtlichen e-Bike-tours.ch Vertretung bestätigen lassen. Ihre Beanstandung und die Bestätigung unserer Reiseleitung oder örtlichen e-Bike-tours.ch Vertretung ist uns zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unmittelbar, spätestens aber 20 Tage nach Ihrer Rückkehr einzureichen. Schadenersatzansprüche später eintreffender Beanstandungen oder solche ohne Bestätigung unserer Reiseleitung/Vertretung können von e-Bike-tours.ch abgelehnt werden.

7. Verschiedenes

7.1. Transport

Kann ein publiziertes Transportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen die vereinbarten Leistungen nicht zeitgerecht mit den vorgesehenen Transporttyp durchführen, behalten wir uns vor, den Transport mit einem anderen Unternehmen auszuführen. Sie erhalten die definitiven Abfahrtsorte und –zeiten mit dem Reiseprogramm.

7.2. Einsteigeorte

Die Anfahrt einzelner Einsteigeorte ist von Mindestteilnehmerzahlen abhängig. Wird diese nicht erreicht, behält sich der Transporteur aus logistischen und ökologischen Gründen vor, alternative Einsteigorte anzubieten. In solchen Ausnahmefällen werden Sie spätestens 22 Tage vor Abreise kontaktiert.

7.3. Pass, Visa, Impfungen

Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen über die bei der Reise notwendigen Formalitäten für Schweizer Bürger sowie für Ausländer, sofern uns diese ihre Nationalität bei Buchungsabschluss bekanntgeben. e-Bike-tours.ch übernimmt keine Haftung für Einreiseverweigerung aufgrund fehlender oder ungenügender Reisepapiere oder nicht erhaltener Visa.

7.4. Reisedokumente

Die Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang der vollständigen Zahlung, in der Regel 10 Tage vor Abreise.

7.5. Soziale Verhaltensregeln bei Gruppenreisen

Bei den publizierten Reisen handelt es sich um Gruppenreisen. Für ein gutes Gelingen der Reisen und für ein gutes Gruppenklima während der Reise, ist ein soziales Verhalten der einzelnen Reiseteilnehmer gefordert. Das übermässige Trinken von Alkohol, der Konsum von Drogen, Aggressivität oder Gewalt gegenüber anderen Reiseteilnehmern, der Reiseleitung oder dem Chauffeur so wie eine stark vernachlässigte Körperhygiene eines Reiseteilnehmers werden auf unseren Reisen nicht geduldet. Dies zum Schutz der anderen Reiseteilnehmer. Der Veranstalter behält sich vor, Gäste, die gegen soziale Verhaltensregeln verstossen von der Reise auszuschliessen. In diesem Fall erlöschen sämtliche Leistungsansprüche des fehlbaren Reiseteilnehmers.

7.6. Für die zu erbringende Leistung

sind ausschliesslich die jeweiligen Prospekte oder Inserate massgebend, für welche e-Bike-tours.ch als Veranstalter verantwortlich zeichnet. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial) sind nicht Gegenstand des Reisevertrages und e-Bike-tours.ch haftet nicht für die darin enthaltenen Angaben.

7.7. Helmpflicht

Auf allen unseren e-Bike-Touren besteht allgemeine Helmpflicht. 

7.8. Bikes

Alle Bikes müssen Strassenverkehrstauglich ausgerüstet sein. Der Veranstalter haftet nicht für Strafen, die bei Verkehrskontrollen ausgesprochen werden. Kennzeichenpflichtige e-Bikes (Unterstützung über 25km/h) können aufgrund der verkehrsrechtlichen Regeln und Bestimmungen in den verschiedenen Ländern nicht auf unsere Reisen mitgenommen werden.

8. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

9. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und e-Bike-tours.ch AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz der e-Bike-tours.ch AG in Altendorf SZ eingereicht werden.

Veranstalter:
e-Bike-tours.ch AG
Talstrasse 24
8852 Altendorf SZ

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